Patientenverfügung

Mit einer Patienteverfügung helfen Sie, eventuell schwierige Entscheidungen zu erleichtern, indem Sie Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung und damit zusammenhängender Maßnahmen festlegen. Dazu gehört ggf., ob Sie eine Wiederbelebung oder künstliche Aufrechterhaltung lebensnotwendiger Körperfunktionen wünschen. Sie selbst bestimmen, ob Ärzte bestimmte medizinische Behandlungen vornehmen dürfen oder unterlassen sollen. Neben konkreten Handlungsanweisungen ist es empfehlenswert, dass die Patientenverfügung einen Teil enthält, der Ihre Wertvorstellung umschreibt. Dieser Teil ist wichtig, um dem Behandlungsteam auch für diejenigen Fälle eine Vorstellung von Ihrem Willen zu geben, in denen Ihre Problemlage nicht auf die in der Patientenverfügung beschriebenen Situationen passt.

Für eine ideale Patientenverfügung ist es besonders wichtig, dass in ihr so viele Praxisfälle wie möglich benannt sind. Die Formulierungen sollten so gewählt werden, dass möglichst wenig Zweifel an Ihren Wünschen aufkommen und für die handelnden Personen so präzise wie möglich ist. Um dies zu ermöglichen ist es ratsam, sich im Vorfeld mit Menschen aus Ihrem direkten Umfeld über die Dinge zu unterhalten, die Ihnen wichtig sind. Die Beschäftigung mit dem Thema Patientenverfügung kann so zu sinnvollen Inhalten und Formulierungen Ihrer Patientenverfügung führen.

Weil man jedoch schwerlich in der Gegenwart die Lösung für unbekannte Situationen in der Zukunft benennen kann, ist es empfehlenswert, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Dadurch ist dann ein von Ihnen Bevollmächtigter in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber Ärzten durchzusetzen und auch Hilfestellung zu Ihren Wertvorstellungen zu geben.

Die Form einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Eine notarielle Form bietet darüber hinaus Sicherheit bezüglich der Dokumentation der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen sowie der Identitätsfeststellung. Grundsätzlich genügt jedoch Ihre eigenhändige Unterschrift. Um eine Patientenverfügung erstellen zu können, müssen Sie volljährig sein.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos geändert oder widerrufen werden.

Struktur einer Patientenverfügung

  • Beginnen Sie Ihre Patientenverfügung mit der Darstellung Ihrer persönlichen Daten und bestätigen Sie ausdrücklich, dass diese dann gilt, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern oder bilden können.
  • Beschreiben Sie die Situationen, für die die Patientenverfügung gilt, möglichst konkret. Benennen Sie mögliche Erkrankungen und Situationen, für die die Verfügung gilt, z.B. Demenz, Wachkoma oder den Sterbeprozess.
  • Legen Sie fest, welche ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen Sie erwarten oder ablehnen. Dies betrifft z. B. den Umfang lebenserhaltender Maßnahmen, Schmerzbehandlungen, den Umgang mit künstlicher Ernährung oder Beatmung sowie Wiederbelebungsmaßnahmen.
  • Legen Sie den Ort fest, an dem Sie sich bei einem möglichen Sterbeprozess befinden möchten. Gegebenenfalls benennen Sie einen Beistand, der anwesend sein soll.
  • Stellen Sie dar, welche Wertevorstellung Sie haben. Dies ist auch in einem Anhang möglich. Beschreiben Sie Ihre bisherigen Lebenserfahrungen sowie Ihre Sichtweise auf das Sterben und bewerten Sie diese.
  • Abschließend versichern Sie, dass Sie sich über den Inhalt und die daraus abzusehenden Konsequenzen Ihrer Patientenverfügung bewusst sind und Sie diese nach reiflicher Überlegung eigenverantwortlich und ohne äußeren Druck verfasst haben. Erwähnen Sie, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind und dass Sie diese Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen können.
  • Versehen Sie Ihre Patientenverfügung mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.

Wo bewahren Sie Ihre Patientenverfügung auf?

Verwahren Sie Ihre Patientenverfügung so, dass andere beteiligte Personen, wie z.B. ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Ärzte, diese leicht finden können. Ein Hinweis darauf in der Geldbörse oder dort, wo Sie persönliche Papiere (Führerschein, Personalausweis EC-Karte) bei sich aufbewahren, genügt schon. Vorteilhaft ist es auch, wenn Sie eine Kopie bei Ihrem Hausarzt hinterlegen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Patientenverfügung zusammen mit Ihrer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren zu lassen. Dort wird hinterlegt, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wer Ihr Bevollmächtigter ist. Dieser trägt dann dafür Sorge, dass diese Verfügung beachtet wird.

 

 

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