Betreuung

Was ist eine Betreuung?

Die Betreuung gibt es für hilfsbedürftige Personen. Sie soll bei gleichzeitiger Erhaltung einer größtmöglichen Selbstbestimmung den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Für eine hilfsbedürftige Person wird eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, die oder der dann als gesetzliche Vertretung fungiert. Das kann zum Beispiel das Beantragen von Sozialleistungen umfassen, den Abschluss eines Heimvertrags, die Kündigung der Wohnung, die Verwaltung des Vermögens, die Sorge für die Gesundheit, die Sicherstellung der medizinischen Behandlung sowie die Einwilligung in freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Betreuung meint die rechtliche und gesetzliche Betreuung. Dieser Begriff beinhaltet nicht die soziale Betreuung im Sinne von Pflege- oder Aufsichtsleistungen.

Angeordnet wird eine Betreuung immer durch das Betreuungsgericht. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte oder Kinder und Eltern bereit sind, sich um die Angelegenheiten der oder des Betroffenen zu kümmern. Es gibt im familiären Bereich keine automatischen Handlungsbefugnisse. Manche sind überrascht, wenn sie im Falle einer psychischen Erkrankung oder Altersdemenz ihres Ehegatten erst zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt werden müssen, um handeln zu können. Hierbei bedarf es oft des Zugriffs auf das Girokonto des erkrankten Ehegatten, um die laufenden Kosten zu decken. Aber auch dies ist, wenn eine Kontovollmacht nicht erteilt wurde, dem Ehegatten leider nicht möglich.

Bei Volljährigen gibt es - auch für nahe Angehörige - kein gesetzliches Vertretungsrecht. Um stellvertretend für eine volljährige Person rechtswirksame Erklärungen oder Handlungen vornehmen zu können, bedarf es einer gerichtlichen Bestellung zum Betreuer oder aber einer ausreichenden Bevollmächtigung. Diese Bevollmächtigung wird Vorsorgevollmacht genannt.

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