In meiner Eigenschaft als vom Betreuungsgericht bestellte, selbstständige Berufsbetreuerin nehme ich als gesetzliche Vertreterin die Interessen der Betreuten wahr und vertrete sie im Rahmen der bestellten Aufgabenbereiche.
Als Rechtsanwältin biete ich darüber hinaus Unterstützung und Beratung bei den Themenschwerpunkten Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Hilfestellung und Beratung rund um die Leistungen gemäß SGB II und SGB XII.
Seit 1999 zugelassene Rechtsanwältin, Rechtsanwaltskammer Köln. Zusatzqualifikation zur Berufsbetreuerin, Beckakademie München.
Die Zeiten von Entmündigung und Vormundschaft bei psychischer Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder bei Gebrechlichkeit sind seit 1992 in Deutschland vorbei. Seitdem gibt es das Betreuungsrecht.
Die Vorsorgevollmacht ist ein ideales Instrument, um Ihre eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund des Alters oder Gebrechlichkeit bzw. Krankheit oder plötzliche Notsituationen einem die freie Willenserklärung fehlt.
Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten, wenn Sie dies nicht mehr selbst entscheiden können.
Die Patientenverfügung richtet sich insbesondere an Ärzte und deren Behandlungsteam.